Deutsche Rentenversicherung

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Nachsorge

Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Nachsorge.

Einblick in den Kraftraum der Marbachtalklinik Bad Kissingen mit Trainingsgeräten, mit denen nachhaltige und motivierende Trainingsprogramme möglich sind.Quelle:Fotostudio Löwinger, Rothhausen Kraftraum

Was bedeutet Nachsorge?

Die Reha-Nachsorgeangebote der Deutschen Rentenversicherung unterstützen Sie dabei, die in der Rehabilitation erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in Ihrem Lebensumfeld zu erproben und umzusetzen, damit die Bewältigung des Alltags und die Rückkehr an den Arbeitsplatz gelingen. Sie tragen dazu bei, den Rehabilitationserfolg auf Dauer aufrecht zu erhalten. Die Nachsorgeangebote der Rentenversicherung werden wohnortnah und berufsbegleitend durchgeführt.

Versicherte haben zu den Nachsorgeangeboten keine Zuzahlung zu leisten.

Ziele der Reha-Nachsorge

Ziele der Rehabilitations-Nachsorge im Anschluss an eine psychosomatische Reha (Psy-RENA) sind

  • Unterstützung bei beruflichen und persönlichen Schwierigkeiten nach der Rehabilitation
  • Konkretisierung und Umsetzung der während der Rehabilitation gesetzten Ziele
  • Festigung von Selbstvertrauen in Alltag und Beruf
  • Kompetenzerweiterung bei der Konfliktbewältigung im Beruf und Alltag
  • Gezielte Unterstützung bei Arbeitsplatzproblemen

Das Behandlungsprogramm

Die psychosomatische Rehabilitationsnachsorge umfasst

  • regelmässige wöchentliche Gruppensitzungen mit acht bis zehn Gruppenmitgliedern
  • neunzig Minuten in den Abendstunden
  • insgesamt 25 Gruppensitzungen, verteilt über sechs Monate
  • jeweils ein Aufnahme- und Abschlussgespräch á 50 Minuten
  • Betreuung durch Gruppenleiter, die über langjährige Erfahrung in der psychosomatischen Rehabilitation verfügen

Wie kann ich an der Nachsorge teilnehmen?

Allen unseren Patienten, die sich für eine derartige psychosomatische Rehabilitations-Nachsorge interessieren, bieten wir die Möglichkeit zu einer ausführlichen und individuellen Beratung in unserem Haus.

Weiterführende Auskünfte zu Möglichkeiten nach der Reha

Ambulante Psychotherapie

Zur Weiterbehandlung nach der Rehabilitation kann eine ambulante Psychotherapie empfehlenswert sein, um z.B. an bestimmten Problemstellungen weiter zu arbeiten sowie Unterstützung bei der Umsetzung von erlernten Strategien und Vorhaben in den Alltag zu bekommen.

Die ambulante Psychotherapie wird von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine Krankenkassenleistung. Eine Überweisung vom Arzt ist nicht notwendig. Mit Ihrer Versichertenkarte können sie zwei bis vier so genannte Probatorische Sitzungen beim Psychotherapeuten erhalten. Im Rahmen dieser Gespräche wird mit dem Therapeuten gemeinsam über einen Antrag bei der Krankenkasse auf Übernahme weiterer Therapiesitzungen entschieden. Darüber hinaus müssen alle Psychotherapeuten eine Psychotherapeutische Sprechstunde vorhalten.

Adressen von Psychotherapeuten, die mit der Krankenkasse abrechnen dürfen, erfahren Sie über das Telefonbuch oder über die Psychotherapeutensuche der Bundespsychotherapeutenkammer www.bptk.de im Internet.

IRENA

Es handelt sich dabei um ein ambulantes Gruppenangebot der DRV mit einem festen Termin pro Woche (meist in den späteren Nachmittags/ frühen Abendstunden). Es umfasst max. 25 Gruppensitzungen mit je 90 min Umfang. In der Regel findet das Erstgespräch im Einzelkontakt statt.

Ziel der Psychosomatischen Nachsorge ist es, an den in der stationären Rehabilitation verfolgten Therapiezielen weiterzuarbeiten, Unterstützung zu erhalten beim Übergang von der Rehabehandlung in den Alltag, die erreichten Therapieziele zu festigen und eine grundlegende psychische Stabilisierung zu erreichen, die die Teilhabe am sozialen, beruflichen und familiären Leben nicht gefährdet.

Die Verordnung dafür wird von der Rehabilitationsklinik vorgenommen. Mit Ausstellung der Verordnung, wo die Notwendigkeit bescheinigt wird, ist dies eine automatische Kostenzusage des Kostenträgers, der DRV. Es gibt konkrete von der DRV zugelassene Einrichtungen, die die Psychosomatische Nachsorge anbieten. Dort werden die Gruppen von Fachkräften geleitet.

Insofern Fahrtkosten entstehen, erhalten die Rehabilitanden einen Fahrkostenzuschuss von 5 pro wahrgenommener Sitzung. Die Erstattung erfolgt im Nachhinein. Für andere ergänzende Leistungen (Übergangsgeld, Haushaltshilfe) besteht kein Anspruch.

Grundsätzlich wird die Psychosomatische Nachsorge bei reduzierter zeitlicher Leistungsfähigkeit (weniger als drei Stunden), bei Rentenempfehlung oder Rentenbezug sowie Eintritt oder Bezug einer Altersrente nicht eingeleitet. Arbeitsunfähigkeit, Durchführung einer Stufenweisen Wiedereingliederung oder Teilnahme an einer LTA-Maßnahme sind grundsätzlich kein Hinderungsgrund.

Stufenweise Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme, arbeitsunfähige Beschäftigte nach länger andauernder Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen. Um die volle Erwerbsfähigkeit zu erreichen, wird im unmittelbaren Anschluss an die medizinische Rehabilitation (innerhalb von 4 Wochen nach Entlassung aus der Reha) eine stufenweise Wiedereingliederung angestrebt.

Zu diesem Zweck wird, sofern auch der Rehabilitand eine stufenweise Wiedereingliederung wünscht, von den Ärzten der Rehabilitationseinrichtung in Abstimmung mit dem Rehabilitanden, dem behandelnden Arzt und gegebenenfalls Betriebsarzt sowie dem Arbeitgeber ein Stufenplan (Formular G0834) über die berufliche Belastbarkeit aufgestellt.

Sofern alle Beteiligten dem Stufenplan zugestimmt haben, ist die stufenweise Wiedereingliederung zu dem im Stufenplan vorgesehenen Termin aufzunehmen.

Der Verlauf der stufenweisen Wiedereingliederung wird von Ihrem behandelnden Arzt medizinisch überprüft und gegebenenfalls Ihren individuellen gesundheitlichen Erfordernissen angepasst.

Die stufenweise Wiedereingliederung kann aus gesundheitlichen und betrieblichen Gründen bis zu längstens 7 Tage unterbrochen werden. Voraussetzung ist, dass an dem vorgesehenen Stufenplan festgehalten wird. Bei einer länger als 7 Tage andauernden Unterbrechung gilt die stufenweise Wiedereingliederung vom ersten Tag der Unterbrechung an als abgebrochen.

Erholungsurlaub ist vor und während der Wiedereingliederung nicht möglich, da eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit bestehen muss.

Während der Stufenweisen Wiedereingliederung liegt Arbeitsunfähigkeit vor. Insofern Entgeltfortzahlung bereits ausgeschöpft ist und dem Grunde nach Übergangsgeld durch die DRV für die Zeit der medizinischen Rehabilitation besteht, wird das Übergangsgeld dann nahtlos bis zum Beginn und für die gesamte Dauer der Wiedereingliederung gezahlt. Der Anspruch auf Übergangsgeld endet nach Aufnahme der vollen Erwerbstätigkeit oder vorzeitig mit Abbruch der Wiedereingliederung.

Verschiedene Formalitäten sind zu beachten, wobei Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rehabilitationsklinik sehr gerne behilflich sind.